🧒 Champions-Manager – Jugendordnung
Stand: November 2025
Version: 1.0
Geltungsbereich: Für alle Vereine innerhalb des Champions-Managers
Systembasis: Open Websoccer Pro
⚽ §1 – Grundsätze
(1) Die Jugendarbeit ist ein zentraler Bestandteil der Vereinsentwicklung.
(2) Ziel ist die Förderung junger Talente, um diese langfristig in die Profimannschaft zu integrieren.
(3) Jeder Verein verfügt über eine eigene Jugendabteilung mit individueller Infrastruktur (Jugendcamp), Personal (Judgendscout) und Budget(Allgemeines Budget).
(4) Jugendarbeit verursacht Kosten, bietet jedoch langfristig sportlichen und finanziellen Nutzen.
🏫 §2 – Jugendakademie
(1) Jeder Verein besitzt eine Jugendakademie, deren Level (1–5) die Qualität und Anzahl der Jugendspieler bestimmt.
(2) Höheres Akademie-Level ermöglicht:
- Mehr Jugendspieler im Kader
- Höhere Startstärken
- Schnellere Entwicklung
- Geringeres Verletzungsrisiko
(3) Ausbaukosten und Bauzeiten steigen pro Level exponentiell.
(4) Der Ausbau kann über das Büro → „Jugendzentrum“ verwaltet werden.
👥 §3 – Jugendmitarbeiter
(1) Zentrale Figur ist der Jugendleiter, optional unterstützt durch Scouts und Trainer.
(2) Mitarbeiter beeinflussen:
- Erfolgsrate bei Spielersichtungen
- Bessere Findung im Jugendcamp
🔍 §4 – Scouting und Talente
(1) Über das Jugendscouting können neue Talente entdeckt werden.
(2) Scouts suchen regelmäßig in frei wählbaren Regionen (z. B. Europa, Südamerika, Afrika).
(3) Nach Abschluss der Suche wird ein oder mehrere Jugendspieler vorgestellt.
(4) Erfolgsquote hängt von:
- Ligatugehörigkeit
- Scoutingdauer beträgt 24 Stunden
📈 §5 – Spielerentwicklung
(1) Jugendspieler verbessern sich durch Training und Spielpraxis.
(2) Entwicklung läuft wie bei den Profis.
(3) Entwicklungsrate basiert auf:
- Potenzialwert (1 -100)
- Ab Alter 17 kann ein Spieler in die Profimannschaft übernommen werden.
(5) Übertritte müssen im Büro bestätigt werden.
📆 §6 – Jugendaltersstufen
| Altersstufe | Alter | Beschreibung |
|---|---|---|
| U15 | 13 – 15 | Grundlagenbereich, reine Ausbildung |
| U17 | 16 – 17 | Aufbauphase, erste Spielpraxis |
| U19 | 18 – 19 | Leistungsebene, Vorbereitung auf Profikader |
| Profi | ab 18 | Wechsel in den Profikader möglich |
(2) Jeder Jugendspieler verlässt automatisch die Akademie mit Ende der Saison, in der er 20 Jahre alt wird.
💶 §7 – Kosten und Einnahmen
(1) Monatliche Fixkosten:
- Jugendakademie-Unterhalt
- Scoutingkosten (Sofortiger Abzug)
- Trainingskosten
(2) Akademie-Level beeinflusst die Kosten linear:
- Level 1 → 25 000 €/Spieltag
- Level 2 → 50 000 €/Spieltag
- Level 3 → 75 000 €/Spieltag
- Level 4 → 100 000 €/Spieltag
- Level 5 → 150 000 €/Spieltag
(3) Jugendspieler generieren indirekte Einnahmen durch spätere Transfers oder Eigenleistungen.
📜 §8 – Verträge und Rechte
(1) Jugendspieler stehen unter Ausbildungs- und Förderverträgen.
(2) Bei Beförderung ins Profiteam erhält der Spieler einen regulären Profivertrag.
(3) Jugendspieler dürfen nicht verkauft oder verliehen werden. Sie müssen fest im Profikader sein.
(4) Ablöseentschädigungen bei späteren Transfers fließen anteilig an den Ausbildungsverein zurück (10%).
🏆 §9 – Jugendwettbewerbe
(1) Der Champions-Manager kann nationale und internationale Jugendwettbewerbe ausrichten.
(2) Teilnahmeberechtigt sind Vereine mit mindestens 18 JugendSpielern.
(3) Prämien und Erfahrungspunkte werden nach Turnierfortschritt vergeben.
(4) Ergebnisse beeinflussen den Marktwert, die Stärke und die Attribute sowie und das Entwicklungspotenzial der Jugendspieler.
⚠️ §10 – Verstöße und Manipulation
(1) Unzulässig sind insbesondere:
- Missbrauch von Jugendspielern zu Transferzwecken
- Absichtliches Unterwert-Verkaufen
- Manipulation von Spielerwerten oder Potenzialen
(2) Verstöße führen zu Disziplinarmaßnahmen durch das Admin-Team.
📊 §11 – Integration ins Finanzsystem
(1) Jugendkosten werden automatisch in der Finanzübersicht verbucht.
(2) Förderungskosten und Mitarbeitergehälter zählen zu den laufenden Ausgaben (§3 Finanzordnung).
(3) Ein gesonderter Menüpunkt „Jugend“ zeigt:
- Spielerübersicht
- Entwicklungsverlauf
- Akademie-Level
- Kostenbilanz
⚖️ §12 – Schlussbestimmungen
(1) Diese Jugendordnung ergänzt die Finanz-, Transfer- und Mitarbeiterordnung.
(2) Änderungen treten mit Veröffentlichung durch das Admin-Team in Kraft.
(3) Mit Nutzung der Jugendfunktionen erkennt jeder Manager diese Regeln an.