🧒 Champions-Manager – Regel zur Einberufung realer Jugendspieler
Stand: November 2025
Version: 1.0
Geltungsbereich: Für alle Vereine mit aktivem Jugendbereich
⚽ § 1 – Grundprinzip
(1) Jeder Verein erhält die Möglichkeit, pro Saison bis zu fünf (5) reale Jugendspieler aus dem echten Profifußball in seinen Jugendkader aufzunehmen.
(2) Diese Maßnahme dient der Förderung realistischer Kaderstrukturen und der individuellen Kadergestaltung.
(3) Reale Jugendspieler gelten im Spielsystem als „Externe Jugendtransfers“ und werden dauerhaft in das Vereinssystem übernommen.
💰 § 2 – Einberufungsgebühr
(1) Für jede Einberufung eines realen Jugendspielers wird eine einmalige Gebühr von 500.000 € fällig.
(2) Der Betrag wird unmittelbar beim Import vom Vereinsbudget abgezogen.
(3) Ohne ausreichendes Budget ist eine Einberufung nicht möglich.
🧾 § 3 – Voraussetzungen
(1) Der Spieler muss:
- Jünger als 19 Jahre sein,
- In dem Verein aktiv sein den ihr habt,
- Über öffentlich verfügbare Basisdaten verfügen (Name, Position, Geburtsdatum, Marktwert).
(2) Alle Einberufungen erfolgen ausschließlich über eine Nachricht an den Jugendleiter im Websoccer mit Eingabe eines geprüften Spieler-Links (z. B. Transfermarkt)
📋 § 4 – Ablauf
(1) Der Manager beantragt die Einberufung über eind Nachricht an den Jugendleiter.
(2) Nach Eingabe der externen Quelle wird der Spieler automatisch generiert und dem Jugendkader hinzugefügt.
(3) Sämtliche Statistiken beginnen bei 0, Frische und Kondition bei 75 %.
(4) Der Spieler kann nach der Generierung im Jugendbereich trainiert, beobachtet oder später in die Profimannschaft berufen werden.
🧩 § 5 – Beschränkungen
(1) Maximal 5 reale Jugendspieler pro Saison dürfen neu einberufen werden.
(2) Bereits importierte reale Spieler können nicht erneut übertragen werden.
(3) Reale Jugendspieler dürfen nicht verkauft oder verliehen werden, bevor sie offiziell in die Profimannschaft berufen wurden.
(4) Eine Verletzung oder ein Karriereende* im echten Leben hat keinen Einfluss auf die Spielfähigkeit im System. *Siehe dazu extra Regel
⚖️ § 6 – Fairness & Kontrolle
(1) Die Spielleitung überwacht alle Einberufungen auf Richtigkeit und Fairplay.
(2) Manipulative oder fehlerhafte Dateneinträge führen zur Rückabwicklung und ggf. Verwarnung.
(3) Bei mehr als 5 Einberufungen in einer Saison werden überschüssige Transfers automatisch storniert und die Gebühren einbehalten.
🔒 § 7 – Datenschutz & Rechtliches
(1) Die importierten realen Daten (Name, Position, Marktwert) dienen ausschließlich zur Spielsimulation.
(2) Es werden keine Bildrechte, personenbezogenen Informationen oder sensiblen Daten gespeichert.
(3) Mit der Einberufung erkennt der Manager diese Regel als verbindlich an.
🏁 § 8 – Schlussbestimmung
(1) Diese Regel ergänzt die bestehende Jugendordnung.
(2) Änderungen können jederzeit durch die Spielleitung beschlossen werden.
(3) Verstöße oder Umgehungen dieser Regel können zu Punktabzug, Sperren oder finanziellen Strafen führen.