Kredit

💰 Champions-Manager – Kreditordnung

Stand: November 2025
Version: 1.0
Geltungsbereich: Für alle Vereine mit Zugang zum Finanzsystem


⚖️ § 1 – Allgemeines

(1) Das Kreditsystem dient der kurzfristigen finanziellen Unterstützung von Vereinen innerhalb des Champions-Manager-Universums.
(2) Jeder Verein kann bei Bedarf einen Kredit bei einer verfügbaren Bank aufnehmen, sofern keine laufenden Kredite bestehen.
(3) Mit der Aufnahme eines Kredits erkennt der Manager die Bedingungen dieser Kreditordnung an.


💳 § 2 – Kreditaufnahme

(1) Jeder Verein darf nur einen Kredit gleichzeitig besitzen.
(2) Die Kredithöhe, Laufzeit und Zinsen richten sich nach der gewählten Bank.
(3) Nach vollständiger Rückzahlung des Kredits muss eine Wartezeit von einer (1) Saison eingehalten werden, bevor ein neuer Kredit beantragt werden darf.
(4) Die Kreditvergabe erfolgt ausschließlich über das Büro-Menü im Spiel.


📆 § 3 – Rückzahlung

(1) Die Rückzahlung erfolgt automatisch pro Spieltag durch das System.
(2) Der Rückzahlungsbetrag wird vom Budget des Vereins abgezogen — unabhängig davon, ob sich der Verein im Plus oder Minus befindet.
(3) Die Höhe der Raten wird dynamisch auf Basis des Kreditbetrags und der gewählten Laufzeit berechnet.
(4) Alle Abbuchungen erfolgen über den automatisierten System-Cronjob zur Spieltagsabrechnung.


🚫 § 4 – Sonderbestimmungen

(1) Eine manuelle Rückzahlung vor Ablauf der Laufzeit ist nur über die Option „Kredit vollständig tilgen“ im Bürobereich möglich.
(2) Bei einer frühzeitigen Tilgung werden noch ausstehende Zinsen anteilig verrechnet.
(3) Ein Verein mit laufendem Kredit kann keine weiteren Kredite beantragen.
(4) Wird der Kredit während einer Insolvenz oder Budget-Krise nicht gedeckt, erfolgt die Abbuchung weiterhin automatisch; das Budget kann dadurch ins Minus rutschen.


🏛️ § 5 – Kontrolle & Verwaltung

(1) Das Finanzsystem überwacht alle Kreditbewegungen und stellt sicher, dass keine doppelten Einträge oder fehlerhaften Abbuchungen entstehen.
(2) Missbrauch oder Manipulation von Krediten führt zu Sanktionen durch die Spielleitung.
(3) Die Kreditinformationen (Restbetrag, Zinsen, verbleibende Laufzeit) sind jederzeit im Bürobereich einsehbar.


🧾 § 6 – Transparenz

(1) Nach jeder Rückzahlung wird im Finanzlog des Vereins eine Buchung mit Betrag, Datum und Verwendungszweck dokumentiert.
(2) Bei vollständiger Rückzahlung wird der Kreditstatus automatisch auf „Abgeschlossen“ gesetzt und archiviert.


🏁 § 7 – Schlussbestimmungen

(1) Änderungen an Zinssätzen, Laufzeiten oder Banken können von der Spielleitung jederzeit vorgenommen werden.
(2) Verstöße gegen diese Kreditordnung können zu Geldstrafen, Punktabzug oder Sperren führen.
(3) Diese Regel tritt mit Aktivierung des Kreditfeatures in Kraft.