⚖️ Champions-Manager – Sportgericht & Beschwerdeordnung
Stand: November 2025
Version: 1.0
Geltungsbereich: Für alle registrierten Vereine und Manager innerhalb des Champions-Managers
⚽ § 1 – Grundprinzip
(1) Das Champions-Manager-Sportgericht ist die offizielle Schiedsstelle des Spiels und entscheidet über Verstöße gegen die Spielordnung, Regelwerke oder das sportliche Fairplay.
(2) Es dient der Sicherung eines gerechten und transparenten Wettbewerbs.
(3) Jede Entscheidung des Sportgerichts ist verbindlich, sofern sie auf Grundlage der Spielordnung getroffen wurde.
📨 § 2 – Einreichung von Beschwerden
(1) Jeder Manager hat das Recht, eine Beschwerde oder Anzeige gegen einen anderen Verein oder Manager einzureichen.
(2) Die Einreichung erfolgt ausschließlich über eine Nachricht im Websoccer-System an den Empfänger „Sportgericht“.
(3) Der Betreff der Nachricht muss klar und deutlich den Sachverhalt erkennen lassen (z. B. „Manipulativer Transfer – FC Musterstadt“).
(4) Unklare, leere oder unvollständige Betreffzeilen führen zur Nichtbearbeitung der Beschwerde.
📋 § 3 – Inhalt der Beschwerde
(1) Jede Meldung sollte die folgenden Informationen enthalten:
- Name des betroffenen Vereins bzw. Managers
- Kurze Beschreibung des Sachverhalts
- Zeitraum oder Spieltag, an dem der Vorfall stattfand
- Belege oder nachvollziehbare Argumentation (sofern vorhanden)
(2) Das Sportgericht kann bei Bedarf weitere Informationen vom Beschwerdeführer anfordern.
🧾 § 4 – Ablauf des Verfahrens
(1) Nach Eingang der Beschwerde prüft das Sportgericht, ob der Sachverhalt relevant und begründet ist.
(2) Anschließend wird der beschuldigte Verein über die Beschwerde informiert und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme.
(3) Nach Auswertung aller Informationen fällt das Sportgericht ein Urteil, das im System dokumentiert und an beide Parteien kommuniziert wird.
(4) Entscheidungen können, je nach Schwere, folgende Maßnahmen umfassen:
- Verwarnung
- Punktabzug
- Geldstrafe
- Sperre für den Manager
- Annullierung von Transfers oder Spielwertungen
- Ausschluss aus Wettbewerben (bei schweren Verstößen)
⏱️ § 5 – Fristen & Bearbeitung
(1) Beschwerden müssen innerhalb von 7 Tagen nach dem Vorfall eingereicht werden.
(2) Das Sportgericht bemüht sich, Fälle innerhalb von 14 Tagen zu bearbeiten.
(3) Die Bearbeitungszeit kann sich verlängern, wenn weitere Nachweise erforderlich sind.
🧑⚖️ § 6 – Zusammensetzung & Unabhängigkeit
(1) Das Sportgericht besteht aus Mitgliedern der Spielleitung und ggf. neutralen Prüfern.
(2) Entscheidungen werden unabhängig von Vereinszugehörigkeiten oder persönlichen Beziehungen getroffen.
(3) Eine Einflussnahme durch andere Spieler ist strengstens untersagt.
🚫 § 7 – Missbrauch & Falschanzeigen
(1) Das mutwillige Einreichen unbegründeter oder beleidigender Beschwerden kann selbst zu Sanktionen führen.
(2) Wiederholte Falschanzeigen werden als Störung des Spielbetriebs gewertet und können Verwarnungen oder Sperren nach sich ziehen.
🏁 § 8 – Schlussbestimmungen
(1) Das Sportgericht ist die höchste Instanz innerhalb des Champions-Managers in Fragen der Regelverstöße.
(2) Gegen Entscheidungen kann kein weiteres internes Rechtsmittel eingelegt werden.
(3) Ziel dieser Regelung ist die Wahrung von Fairness, Ordnung und sportlicher Integritä