Stadion und Infrastruktur

🏟️ Champions-Manager – Stadionumfeld & Infrastrukturordnung

Stand: November 2025
Version: 1.0
Geltungsbereich: Für alle Vereine mit Teilnahme am nationalen und internationalen Spielbetrieb


⚖️ § 1 – Grundprinzip

(1) Jedes Stadion muss über ein den Ligaanforderungen entsprechendes Umfeld verfügen, um am Spielbetrieb teilnehmen zu dürfen.
(2) Das Stadionumfeld besteht aus den sechs Hauptbereichen:

  • 📰 Medienbereich
  • 💡 Flutlichtanlage
  • 🛡️ Security / Sicherheitssystem
  • 🎶 Stadionambiente
  • 🅿️ Parkplatzanlagen
  • 🚉 Haltestellenanbindung (ÖPNV)
    (3) Die Ausbaustufen reichen von 1 (Basis) bis 3 (internationaler Standard).

🏆 § 2 – Infrastruktur-Anforderungen

WettbewerbMedienFlutlichtSecurityAmbienteParkplatzHaltestelle
🌍 International333333
🇩🇪 1. Liga222222
⚽ 2. Liga111111

🚫 § 3 – Sanktionen bei Nichteinhaltung

🌍 Internationale Wettbewerbe

(1) Vereine, deren Stadion nicht den internationalen Anforderungen (Stufe 3 in allen Bereichen) entspricht,
werden vom internationalen Wettbewerb ausgeschlossen.
(2) Zusätzlich wird eine Geldstrafe in Höhe von 15.000.000 € verhängt.


🇩🇪 Nationale Wettbewerbe (1. & 2. Liga)

Sanktionen richten sich nach der Anzahl der nicht erfüllten Kriterien:

ErfüllungsgradStrafe / Maßnahme
❌ Alle 6 fehlerhaft🏴‍☠️ Zwangsabstieg in die 2. Liga. Der nächstbeste Verein aus Liga 2 steigt auf.
⚠️ 3–5 fehlerhaft9 Punkte Abzug + Geldstrafe von 10.000.000 €
⚠️ 2 fehlerhaftPunktabzug (Anzahl abhängig vom Schweregrad)
⚠️ 1 fehlerhaftGeldstrafe von 3.000.000 €

(3) Der aufgestiegene Ersatzverein (nächstbester Verein der Liga 2) muss innerhalb einer Saison die erforderlichen Ausbauten (Stufe 2) abschließen.
(4) Wird diese Bedingung nicht erfüllt:

  • Bei Klassenerhalt → Zwangsabstieg
  • Bei Abstieg → Geldstrafe von 1.500.000 €

💰 § 4 – Verwendung der Geldstrafen

(1) Sämtliche durch Sanktionen eingenommenen Geldstrafen werden gerecht auf die verbleibenden Vereine der jeweiligen Liga verteilt.
(2) Die Summe wird durch die restlichen 9 Vereine geteilt und automatisch als Bonusgutschrift im Budget vermerkt.
(3) Sollten mehrere Vereine betroffen sein, reduziert sich die Anzahl der Empfänger entsprechend.
(4) Diese Regel sorgt dafür, dass finanzielle Disziplin belohnt und nachhaltige Vereinsführung gestärkt wird.


🧾 § 5 – Kontrolle & Umsetzung

(1) Die Spielleitung prüft die Einhaltung der Stadionumfeld-Anforderungen vor jeder neuen Saison.
(2) Sämtliche Ausbaustufen werden automatisch durch das System ausgewertet.
(3) Veränderungen am Stadionumfeld während einer laufenden Saison wirken sich erst zur Folgesaison aus.


🏁 § 6 – Schlussbestimmungen

(1) Diese Regel tritt mit Aktivierung des Stadionfeatures in Kraft.
(2) Sie gilt verbindlich für alle Vereine, unabhängig von Budget oder Ligazugehörigkeit.
(3) Ziel ist die Förderung realistischer Vereinsentwicklung, finanzieller Balance und Wettbewerbsfairness.