📘 Transferordnung des Champions-Managers
Stand: November 2025
Version: 1.0
Geltungsbereich: Für alle Vereinsmanager, Ligen und Wettbewerbe im Champions-Manager-System.
⚽ §1 – Allgemeine Grundsätze
(1) Der Transfermarkt ist ein zentraler Bestandteil des Spiels und dient dem An- und Verkauf von Spielern zwischen Vereinen.
(2) Alle Transfers werden ausschließlich über das interne Transfersystem im Websoccer abgewickelt.
(3) Transfers unterliegen den hier definierten Bestimmungen sowie den allgemeinen Spielregeln (§2 des Hauptregelwerks).
(4) Ziel ist ein fairer, realistischer und manipulationsfreier Handel zwischen Managern.
(5) Jeder Transfer muss im Sinne des sportlichen Wettbewerbs erfolgen – reine Geldverschiebungen sind verboten.
💰 §2 – Transferarten
(1) Das System erlaubt folgende Transferarten:
- a) Spielerankauf (Kauf eines Spielers gegen feste Ablösesumme)
- b) Spielerverkauf (Veräußerung eines Spielers an anderen Verein)
- c) Leihgeschäft (zeitlich begrenzte Überlassung eines Spielers mit oder ohne Leihgebühr)
- d) Ratenzahlung (gestaffelte Zahlung einer Ablösesumme über mehrere Saisons)
- e) Vertragsauflösung (einvernehmliche Beendigung ohne Ablöse)
- f) Jugendspielerübernahme (Beförderung aus der Jugendabteilung in die Profimannschaft)
(2) Die Freigabe weiterer Transferarten (z. B. Tauschgeschäfte, Rückkaufoptionen) liegt im Ermessen der Administration.
📆 §3 – Transferzeiträume
(1) Der Transfermarkt ist in festgelegten Transferphasen (Fenstern) geöffnet.
(2) Es gibt in der Regel zwei Transferphasen pro Saison:
- Sommertransferfenster: vor Saisonbeginn
- Wintertransferfenster: zur Saisonmitte
(3) Außerhalb der Transferfenster sind nur vertragslose Spieler erlaubt.
(4) Die genauen Zeiträume werden systemseitig bekanntgegeben.
(5) Transfers, die außerhalb der aktiven Phase abgeschlossen werden, können im Systen angemeldet werden und werden erst zum Transferfenster durchgeführt.
🔁 §4 – Spielerankauf und -verkauf
(1) Beim Spielerankauf gilt die im System hinterlegte Ablösesumme als verbindlicher Kaufpreis.
(2) Der Käufer muss sicherstellen, dass sein Verein über ausreichend Budget verfügt.
(3) Mit Abschluss des Transfers wird die Ablösesumme sofort oder gemäß vereinbarter Ratenzahlung abgebucht.
(4) Beim Verkauf erhält der abgebende Verein den Betrag abzüglich möglicher Gebühren sofort gutgeschrieben oder ebend in Teilzahlung.
(5) Spieler, die Teil eines abgeschlossenen Transfers sind, dürfen für eine halbe Saison nicht erneut verkauft oder verliehen werden.
(6) Überteuerte oder symbolische Transfers (z. B. 1 € oder 100 Mio € ohne Grundlage) gelten als Manipulation und werden rückabgewickelt. 1€ Transfers sind nur dann symbolisch erlaubt wenn es sich um einen 1zu1 Spielertausch handelt
📑 §5 – Leihgeschäfte
(1) Leihgeschäfte dienen der zeitlich befristeten Überlassung eines Spielers.
(2) Die Leihdauer beträgt mindestens eine halbe Saison und maximal zwei Saisons
(3) Es kann eine Leihgebühr sowie eine optionale Gehaltsteilung vereinbart werden.
(4) Der verleihende Verein bleibt Eigentümer des Spielers, der entleihende erhält nur Nutzungsrechte.
(5) Der Spieler kehrt nach Ablauf der Leihe automatisch zum Ursprungsverein zurück.
(6) Eine vorzeitige Rückholung oder Vertragsauflösung ist nur mit beiderseitiger Zustimmung möglich.
(7) Leihen zwischen Vereinen desselben Users (Multiaccount) sind streng verboten.
💸 §6 – Ratenzahlungen
(1) Bei Transfers kann die Ablösesumme auf mehrere Saisons verteilt werden.
(2) Die Anzahl der Raten (z. B. halbe Saison bis hin zu vier Saisons) wird bei Vertragsabschluss festgelegt.
(3) Jede Rate wird automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt durch das System abgebucht.
(4) Bei unzureichendem Vereinsbudget pausiert die Ratenzahlung nicht – das Budget kann ins Minus rutschen.
(5) Gerät der Käufer mehrfach in Zahlungsverzug, wird der Manager entlassen.
(6) Bereits gezahlte Raten werden in diesem Fall nicht erstattet.
👥 §7 – Freie Spieler und Vertragsauflösungen
(1) Spieler ohne Verein gelten als vertragslos und können jederzeit verpflichtet werden.
(2) Verträge können nur über das System beendet werden (Menüpunkt „Mein Kader“ und „Vertrag auflösen“).
(3) Vertragsauflösungen verursachen eine Abfindung (z. B. 50 % des Restgehalts).
(4) Vertragslose Spieler erhalten kein neuen Marktwert.
(5) Das mehrfache Verpflichten und sofortige Freilassen eines Spielers gilt als Marktmanipulation.
🧮 §8 – Marktwert, Gehalt und Vertragslaufzeit
(1) Der Marktwert eines Spielers ergibt sich aus:
- Gesamtstärke
- Alter
- Form des Spielers
⚠️ §9 – Unzulässige Transfers und Manipulationen
(1) Unzulässig sind insbesondere:
- Transfers zwischen eigenen Accounts (Multiaccount)
- Transfers zu unrealistischen Preisen
- Ketten-Transfers zur Geldverschiebung
- Nutzung von Bugs oder Systemfehlern
- „Absprachen“ zwischen Managern (z. B. künstliches Schwächen anderer Teams)
(2) Bei Verdacht auf Manipulation kann das Admin-Team Transfers: - prüfen
- rückgängig machen
- Beteiligte verwarnen oder sperren
(3) Wiederholte Verstöße führen zu dauerhaften Konsequenzen bis hin zum Ausschluss.
🧾 §10 – Transferhistorie und Transparenz
(1) Jeder abgeschlossene Transfer wird in der Transferhistorie gespeichert und öffentlich einsehbar.
(2) Die Historie enthält:
- beteiligte Vereine
- Spielername
- Ablösesumme / Leihgebühr
- Transferdatum
- Vertragsdetails
(3) Gelöschte Transfers oder rückabgewickelte Geschäfte bleiben zur Nachverfolgung intern dokumentiert.
🔒 §11 – Kontrolle und Verwaltung
(1) Das Admin-Team behält sich vor, Transfers zu prüfen, anzupassen oder zu sperren.
(2) Bei Regelverstößen können Geldstrafen, Punktabzüge, Transfersperren verhängt werden.
(3) Jeder Manager ist verpflichtet, verdächtige Transfers zu melden.
🧑⚖️ §12 – Schlussbestimmungen
(1) Diese Transferordnung ergänzt das Hauptregelwerk (§2– Transfers).
(2) Änderungen oder Erweiterungen werden durch das Admin-Team bekannt gegeben.
(3) Mit Nutzung des Transfersystems erkennt jeder Manager die Gültigkeit dieser Transferordnung an.